Freitag, 13. April 2012

1-DE-0354451

…überschreitet lt. Lebensmittelwarnung.de die Grenzwerte für Dioxin.
Mal abgesehen davon, dass Dioxin in Lebensmitteln nichts verloren hat, die Frage: geht’s noch kryptischer ?

1-DE-0354451 eine der Stempelnummern für Hühnerei vor deren Verzehr Lebensmittelwarnung.de warnt. Habe ich mal für Euch Ignoranten recherchiert, da Ihr Euch bestimmt nicht regelmäßig über so etwas informiert.

Nachtrag aus gegebenen Anlass, wenn Ihr wissen wollt aus welchem Betrieb die belasteten Eier stammen, dann 1-DE-0354451:

  • 1 steht für die Haltungsart, hier “Freilandhaltung”
  • DE steht für das Herkunftsland, jawohl richtig geraten “Deutschland”
  • 03 steht für das Bundesland, hier “Niedersachsen”
  • 4451 steht für die Betriebs und Stallnummer.

und da haben wir das Problem, bei dieser 4451, denn Euch interessiert bestimmt aus welchem Erzeugerbetrieb die Eier stammen aber und da zitiere ich das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Zitat):

Veröffentlichung der Betriebsnummer

Die Kennzeichnung der Eier ist EU-weit verbindlich geregelt. Während die ersten beiden Angaben auch zur Unterrichtung der Verbraucherinnen und Verbraucher dienen, handelt es sich bei der Betriebsnummer um eine Information für die zuständigen Kontrollbehörden (vergleichbar mit den Kfz-Kennzeichen). Eine behördenseitige Veröffentlichung der Betriebsnummer in Verbindung mit Name und Anschrift des entsprechenden Betriebes sieht das Marktordnungsrecht nicht vor und ist nicht mit dem Datenschutz vereinbar.

Verbraucher, die sich über die Erzeugerbetriebe informieren wollen, sollten direkt mit dem auf der Verpackung genannten Unternehmen bzw. der genannten Organisation Kontakt aufnehmen. Einige dieser Unternehmen bzw. Organisationen bieten die Möglichkeit, per Internet und mittels der auf dem Ei gedruckten Angaben, Informationen über den jeweiligen Legebetrieb zu erhalten.

Welchem Verbraucher diese Regelung wohl nützt ? Und dann noch dieses feige Verstecken “nicht mit dem Datenschutz vereinbar”, geht’s noch ? Ich wart mal drauf bis die vor Dosen Ravioli warnen aber wegen dem Datenschutz den Hersteller nicht nennen.

Trotzdem, bitte bitte, keine Ursache das habe ich doch gerne für Euch recherchiert.

Nachtrag II
Jetzt hab ich mich richtig in die Materie verbissen. Es lässt mir keine Ruhe mehr, wenn’s dann noch um das Ministerium meiner Lieblings- Quoten- Ministerin (Frau, CSU, katholisch, Technikerin für Elektrotechnik) Ilse Aigner geht entwickle ich nochmal soviel Ehrgeiz.

Also nochmal zu den Herstellerbetrieben. Auf der Internetseite Lebensmittelwarnung.de steht gleich unter Aktuelles (Zitat):

…das BVL publizieren auf dieser Internetseite öffentliche Warnungen und Informationen im Sinne des § 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches…

die gesetzliche Grundlage auf der die Warnungen veröffentlicht werden. Wenn man jetzt aber mal den §40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (als Laie ! wohlgemerkt, als Laie !) liest findet man dort u.A. folgendes (Zitat):

§ 40 Information der Öffentlichkeit

(1) Die zuständige Behörde soll die Öffentlichkeit unter Nennung der Bezeichnung des Lebensmittels oder Futtermittels und des Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmens, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel oder Futtermittel hergestellt oder behandelt wurde oder in den Verkehr gelangt ist, und, wenn dies zur Gefahrenabwehr geeigneter ist, auch unter Nennung des Inverkehrbringers, nach Maßgabe des Artikels 10 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 informieren. Eine Information der Öffentlichkeit in der in Satz 1 genannten Art und Weise soll auch erfolgen, wenn…

Jetzt bin ich ja nur ein radikalisierter, aufgebrachter Laie aber in dem Artikel lese ich nix von Datenschutz, selbst wenn ich den Paragraph vollständig durchlese sehe ich kein einziges Mal das Wort Datenschutz.

Schon seltsam; oder ?

Nachtrag III und hoffentlich letzter
Ich kenne die Geschichte des schwäbischen Nudelherstellers und dem Schleuderei. Ich weiß, dass das Land Baden-Württemberg damals einen nicht ganz billigen Vergleich (6,5 Mio. Euro, damals natürlich 13 Mio. Mark) im Schadenersatzprozess schloss. Ob das aber berechtigt, sich noch heute so den Erzeugern zu beugen, keine Namen zu nennen, weiß ich nicht.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen