Samstag, 26. Mai 2012

na also

Der Bundestag hat am Freitag eine Änderung des Transplantationsgesetzes beschlossen.
Mein früheres Posting dazu: Organspender
für Euch nochmal durchgelesen und kommentiert:

Zukünftig sollen alle über 16 jährigen Krankenversicherten alle zwei Jahre von ihrer Krankenkasse gefragt werden ob sie Organspender werden wollen. Ab 2017 soll diese Entscheidung auch wie es sich für ein Hightech Land gehört auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Lebendspender erhalten die normalen Krankenkassenleistungen für ihre Spende.
Wenn ich es richtig im Gedächtnis habe sind ca 3/4 der Bundesbürger bereit im Todesfalle ihre Organe zu spenden, allerdings besitzen nur ca. 1/4 der Bundesbürger einen Organspende Ausweis. Ich persönlich kenne in meinem Umfeld keinen einzigen, von dem ich weiß, das er/sie einen Organspender Ausweis besitzt. Mal abgesehen davon, was es uns noch stören sollte, wenn wir tot oder am Sterben sind, was danach mit unseren Organen passiert, so sollten wir diese Entscheidung unseren Angehörigen abnehmen. Diese Entscheidung sollten wir aber schon zu Lebzeiten kommunizieren und können diese durch den Ausweis dokumentieren.
Es bleibt somit unsere beziehungsweise die Entscheidung unserer Angehörigen ob wir Organe spenden oder nicht. Es gibt somit keine Verpflichtung dazu. Soweit sollten wir als soziale Wesen aber auch von selbst darauf kommen uns mit unserer eigenen Sterblichkeit, eventuell auch mit der Bedürftigkeit einer Organspende, auseinander zu setzten. Schlimm dass es dazu ein Gesetz braucht.
Das Gesetz, nun ja, typisch deutsch, kompliziert, aufwändig und teilweise unnötig.
  • Erstens, warum sollen die Krankenkassen die Versicherten befragen ? Ist das deren originäre Aufgabe ? Die Bundesrepublik schreibt zu Wahlen, zum Zensus2011 oder aus steuerlichen Gründen ihre Bürger an, da könnte man mal alle paar Jahre so ein Schreiben raushauen.
  • Zweitens, ab 16 Jährige, bis 18 noch nicht vollständig geschäftsfähig, aber eine essentielle Lebensentscheidung treffen ?  Nicht dass ich es den 16 Jährigen nicht zutraue darüber eine Entscheidung zu fällen, eine Meinung zu haben, aber wieso da ein Herauslösen aus dem Erziehungsberechtigten / Abhängigen Verhältnis ?
  • Drittens, Lebendspenden. Lebendspenden sind nur an direkte Angehörige möglich/erlaubt. Damit soll eine Organprostitution ausgeschlossen werden. Völlig in Ordnung. Ich denke aber dass bei einer Lebendspende Übernahme der Krankenhauskosten, Krankenhaustagegeld, Anspruch auf eine Reha die Entscheidung nicht beeinflussen, hier zählt doch sicher nur die enge familiäre Bindung.

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