Sonntag, 17. November 2013

geht gar nicht

zur Einführung:

Kurz, vor 2012 wurde bei einem alten Mann in München ca. 1400 Kunstwerke gefunden und beschlagnahmt, die in den Besitz dessen Vaters während der Nazizeit gelangt sind. Es wird von Raubkunst gesprochen. Ob sich diese Bilder legal im Besitz des Vaters beziehungsweise dessen Erben befindet ist unklar.

Anlass für mein Blogpost ist dieser Artikel in der Welt online.

Quintessenz war, der Staat bietet dem Kunsthändler Cornelius Gurlitt, Straffreiheit an, wenn er die 1406 Kunstwerke dem Staat überlässt.

Geht’s noch ??? dem 80 jährigen Erbe beschlagnahmt man mal so die Bilder, stellt sie jetzt nach einem Jahr ins Internet und hofft mal, was illegales zu finden. Und mal ganz davon abgesehen, wie verwerflich die Nazis damals in den Besitz von Kunstwerken jüdischer Mitbürger und Künstler zu kommen, so wenig kann Herr Cornelius Gurlitt als Erbe dafür. War er doch 1933 geboren am Ende (gibt es das Ende wirklich ?) war er am Ende des NS Regimes 1945 gerade mal 12 Jahre.

Und jetzt bietet man ihm Straffreiheit gegen die Kunstwerke an. Wie man den Künstlern eine Ausreise gegen die Kunstwerke versprochen hat ? Ich bitte euch. Schäbiger geht es nicht.

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