Sonntag, 23. Oktober 2011

Volksabstimmung

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Ich bin das Volk, oder wenigstens ein Zehn-Komma-Sieben-Fünf-Millionstel des Baden - Württembergischen Volks, ein Sieben-Komma-Acht-Millionstel  des Baden - Württembergischen Wahlvolks. Und in den dreißig Jahren meiner Wahlberechtigung ist mir das so noch nicht passiert, dass ich konkret über eine Sache mit abstimmen darf. Wobei – (<-Gedankenstrich)

Wobei Sie ja gesagt hatten, wir stimmen über “Oben bleiben” oder “Weiterbauen” , über “Pro Stuttgart 21” oder “Contra Stuttgart 21” ab, also wenn wir die Wahl gewonnen haben. Jetzt hat sich das doch noch gegenüber vor der Wahl anders dargestellt. Laut Merkblatt gibt es jetzt eine:

Volksabstimmung über das S 21 – Kündigungsgesetz
am 27. November 2011

und um mir als ganz Dummen das noch ein bisschen klarer zu machen folgt erläuternd:

Die Gesetzesvorlage, über die am 27. November 2011 abgestimmt wird, hat folgenden Wortlaut:

“Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21
(S 21 – Kündigungsgesetz)

§ 1 Kündigung der Vereinbarung

Die Landesregierung ist verpflichtet, Kündigungsrechte bei den vertraglichen Vereinbarungen mit finanziellen Verpflichtungen des Landes Baden-Württemberg für das Bahnprojekt Stuttgart 21 auszuüben.

§ 2 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.”

Was jetzt ??? Nachdem man dem Stimmvieh ins Gesicht gelogen hat, man könne eine Volksabstimmung über den Stopp oder Weiterbau von Stuttgart 21 herbeiführen, geht es jetzt um “ist verpflichtet Kündigungsrechte…auszuüben.”

Das heißt selbst wenn sich jetzt die Mehrheit für einen Stopp von Stuttgart 21 sind, somit für (also mit “Ja”) das Kündigungsgesetz stimmen. Wenn also die anderen die für Stuttgart 21 sind, hell genug sind um mit “Nein” (zum Kündigungsgesetz) stimmen, in der Minderheit sind, dann – (<-nochmal ein Gedankenstrich)

dann ist die Landesregierung verpflichtet, Kündigungsrechte zu Stuttgart 21 auszuüben. Die Ausgestaltung der Kündigungsrechte, beziehungsweise ob Diese existieren, bleiben im Unklaren, die Effekte ebenfalls. Heißt Kündigung:

  • das Land Baden-Württemberg kündigt, Stuttgart 21 wird nicht gebaut ?
  • das Land Baden-Württemberg kündigt, gibt kein Geld und entzieht die Baugenehmigung(en) – geht das ? - Und S21 wird nicht gebaut ?
  • das Land Baden-Württemberg kündigt, die Bahn pocht auf die Einhaltung der Verträge, stellt Regress, Baden-Württemberg muss zahlen und S21 wird gebaut ?
  • das Land Baden-Württemberg kündigt, der Bund springt ein, S21 wird gebaut ?
  • das Land Baden-Württemberg kündigt, die Bahn zieht das Projekt im Alleingang durch und S21 wird gebaut ?
  • das Land Baden-Württemberg kündigt, die Bahn hat eh die Schnauze voll und stellt ihrerseits das Projekt ein, S21 wird nicht gebaut ?

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