Freitag, 16. März 2012

Pfand

2012-03-13 025

Diese Getränkeverpackungen sind von der Pfand- und Rücknahmepflicht verschont. Keine Kohlensäure, es sprudelt nichts. Erstaunlich aber, dass ausgerechnet die Fläschchen dieser Art am Wegesrand, der Wiese oder im Acker landen.

Könnte natürlich sein, dass den Konsumenten bewusster würde, wie oft sie den Inhalt dieser Fläschchen konsumiern. Man/Frau will vielleicht einfach nicht dabei gesehen werden, wie er/sie kistenweise mit diesen Dingern vorm Pfandautomat stehen, wollen ihre Abhängigkeit vor sich selbst und den anderen nicht eingestehen. Da ist es dann einfacher, nach erfolgreichem Konsum das Leergut in die Landschaft zu pfeffern.

Und wenn ich mir auch sicher bin, dass die Flaschen auch bei 25 Cent Pfand trotzdem im Acker landen würde, wundere ich mich dass sie von der Pfandpflicht ausgenommen sind

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen