Samstag, 3. Juli 2010

Gefährdungshaftung

Ich zitiere hier mal die Wikipedia:

Gefährdungshaftung ist die Haftung für Schäden, welche sich aus einer erlaubten Gefahr (z. B. Betrieb einer gefährlichen Einrichtung, Halten eines Haustieres) ergeben. Im Unterschied zur Haftpflicht wegen unerlaubter Handlung kommt es bei einer Gefährdungshaftung auf die Widerrechtlichkeit der Handlung oder ein Verschulden des Schädigers nicht an.

 

Was soll das ? Was jetzt ?

Na ja, die lieben Fressketten, die immer wieder fragen ob der Gaumengenuß hier verspissen oder mitgenommen wird haben dann immer die passende Verpackung parat. Und dafür, was die Mitnehmer nach dem “genuss”  der Speisen mit der Verpackung machen kann ja die liebe Imbisskette nix, ausser sich an dem Umsatz freuen. Schön wär trotzdem wenn Sie an den Reinigungskosten der Umwelt zu einem Teil beteiligt würden, falls die Verpackungen ausnahmsweise doch mal nicht den direkten Weg in die Recycleing Kette finden

 

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