Mich widert das auch an
wie ich schon vor knapp 2 Monaten schrieb:
Ein Hakenkreuz auf einem Wahlzettel. Im Landtag. Bei einer geheimen Wahl. Maximal drei Menschen hätten es sehen dürfen. Doch plötzlich wird es zur Staatsaffäre, zur moralischen Bühne, zur öffentlichen Empörung – und damit zum Verrat am Prinzip der geheimen Abstimmung.
Man hat sogar ernsthaft darüber nachgedacht, Fingerabdrücke zu vergleichen. Fingerabdrücke! Auf einem Stimmzettel. In einer geheimen Wahl. Es fehlte nur noch der DNA-Test und die Auswertung von Überwachungskameras.
Das alles in einem Verfahren, in dem man für vier Fraktionen ohnehin schon jeweils zwei parteilich zugeordnete Urnen hinstellt – die man dann auch noch separat auszählt. Geheim? Lächerlich.
Warum nicht gleich 154 Urnen, möglichst gläsern, für alle Abgeordneten? Dann wüsste man sofort, wer Hakenkreuze malt. Man könnte auch erkennen, wer kleine Gänseblümchen kritzelt, Herzen verteilt oder „wer das liest ist doof“ hinterlässt. Transparenz pur – das Ende der geheimen Wahl, verpackt als demokratische Reinheit.
Mich widert es an, wie hier mit dem Wahlgeheimnis umgegangen wird. Nicht das Gekritzel ist der eigentliche Skandal, sondern die Bereitschaft, ein Fundament der Demokratie zu opfern, nur um Empörung zu inszenieren.
ach, nach 2 Monaten gibt es neue Erkenntnisse:
Jetzt kommt ein Verfassungsjurist daher, zitiert in den Stuttgarter Nachrichten, und sagt genau das: Getrennt auszählen sei unzulässig. „Konterkariert das Wahlgeheimnis.“ (StN, 10.09.2025). Ach was.
sage ich doch und könnt schon wieder kotzen
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