Mittwoch, 8. Juli 2015

notwendig

... mein lieber Kabelnetzbetreiber hielt es mal wieder für nötig die Kanalbelegung unseres Kabelanschluusses zu tauschen. Angekündigt war das schon seit 2 Monaten, allerdings ohne einen festen Termin, noch mit einer Info, wie sich was ändert.

Jetzt war es mal wieder so weit, die Gattin hatte es bemerkt, ihre Aufnahmen der vergangenen Nacht waren keine Aufnahmen, das aktuelle Fernsehprogramm war nicht das aktuelle Fernsehprogramm.

Somit war nach einem arbeitsreichem Tag Fernsehprogrammieren angesagt, da unser 25 jähriger Loewe TV weder DVB-C empfangen kann noch einen automatischen Sendersuchlauf besitzt, den ich laut dem launigen Schreiben des Netzbetreibers doch verwenden sollte.

Das erste Problem bei solch einer Aktion war die aktuelle Kanalbelegung zu erfahren, der liebe Kabelbetreiber hat das so in den Tiefen seiner Homepage versteckt, dass ich das nur durch googelei mit 'aktuelle Kanalbelegung meiner Kabelgesellschaft' ermitteln konnte.

Das zweite Problem und das ist mal wieder typisch, mein Kabelnetzbetreiber hat beschlossen, dass mir 2 öffentlich rechtliche 3.Programme reichen müssen, wenn ich doch dafür 83 Verkaufssender empfangen kann

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